Preise

Die Preise der beiden Lehrgänge beinhalten jeweils alle Kursunterlagen, Gebühren, sowie die Mittags- und Pausenverpflegung.
Bei gleichzeitiger Buchung der Diplome I und IIa werden die Lehrgänge vergünstigt angeboten.

Diplom I

Präsenz 998 €
Videokonferenz 898 €

jeweils inkl. MwSt.

Diplom IIa

  • Teilnahmegebühr
  • Alle Vorträge als PDF im Downloadbereich
  • 6 Mittagessen
  • Kaltgetränke, Kaffee/Tee, Obst und Gebäck in den Pausen

1.690 €
inkl. MwSt.

Anmeldung

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Falls Sie mehrere Teilnehmer anmelden möchten, benutzen Sie bitte für jede Person ein separates Anmeldeformular. Vielen Dank!

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Pflichtfeld Lehrgang*

Was ist die Summe aus 6 und 8?

Teilnahmebedingungen

Diplom I

Tauchtauglichkeits-Untersuchungen (Medical Examiner of Divers)

  • Der Lehrgangsteilnehmer muss zu Beginn des Kurses die Anerkennung seiner zuständigen Landesärztekammer vorlegen, dass er in Deutschland gemäß der Bundesärzteordnung als Arzt/Ärztin approbiert ist oder nach § 2 (2), (3) oder (4) zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland befugt ist.
  • Der Lehrgangsteilnehmer muss eine Tauchausbildung gem. DIN EN ISO 24801 Teil 1 (Beaufsichtigter Taucher, entspricht CMAS*, PADI OWD oder äquivalent) zu Beginn des Kurses nachweisen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine substantiierte Begründung für das Erfordernis der Diplomerteilung vorgelegt wird.
  • Der Mitschnitt der Videokonferenz mit entsprechender Software ist untersagt und stellt einen Straftatbestand gem § 201 Strafgesetzbuch (StGB) dar.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms I um weitere 5 Jahre ist möglich bei:
    • Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 5 Jahren
    • Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren.
    • Die neue Gültigkeitsdauer des Diploms für weitere 5 Jahre beginnt am letzten Tag der letzten für die Verlängerung anerkannten Fortbildung.
    • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V.
    • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird statt 16 GTÜM-Fortbildungspunkten die erneute Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurses I erforderlich.

Diplom IIa

Taucherarzt (Diving Medicine Physician)

  • Der Lehrgangsteilnehmer muss zu Beginn des Kurses das Diplom I „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) oder alle für die Erteilung eines Diploms I „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  • Der Lehrgangsteilnehmer muss zu Beginn des Kurses drei Monate ärztliche Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation in Deutschland oder Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nachweisen. Ausländische Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach positiver Einzelfallprüfung der Äquivalenz anerkannt werden.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms IIa um weitere 5 Jahre ist möglich bei:
    • Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 5 Jahren.
    • Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren.
    • Die neue Gültigkeitsdauer des Diploms für weitere 5 Jahre beginnt am letzten Tag der letzten für die Verlängerung anerkannten Fortbildung.
    • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V.
    • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird statt 16 GTÜM-Fortbildungspunkten die erneute Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurses IIa erforderlich.